| Allgemeines |
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Die Sicherstellung des Rettungsdienstes ist Aufgabe der öffentlichen Hand. Wahrgenommen wird die Notfallrettung von Rettungsdienstorganisationen u. a. dem Deutschen Roten Kreuz, mit dem das Sozialministerium eine entsprechende Vereinbarung geschlossen hat.
Grundlage für die Durchführung, die Organisation und Einrichtungen, sowie die Finanzierung des Rettungsdienstes ist das Rettungsdienstgesetz (RDG) und der Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg. Der Bereichsausschuss erstellt auf Grundlage Rettungsdienstgesetzes/ Rettungsdienstplanes und unter Beachtung der Hilfsfrist für den Rettungsdienstbereich einen Bereichsplan, der den Standort der Rettungsleitstelle, Zahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen sowie die personelle Besetzung und sächliche Ausstattung dieser Einrichtungen festlegt. Dabei sind die allgemeinen festgelegten allgemeinen Grundsätze und Maßstäbe für eine wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes zu beachten. Dem Bereichsausschuss für den Rettungsdienst gehören eine gleiche Zahl von stimmberechtigten Vertretern der Leistungsträger (Rettungsdienstorganisationen) und der Kostenträger (Krankenkassen) an. |
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Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm Notruf 112 Krankentransporte 0731 / 1 92 22 Krankenfahrten 0180 / 2 19 21 11 |