Warum ist ein Auffrischungskurs nach 2 Jahren wichtig?
In der schnelllebigen Arbeitswelt verändern sich die Anforderungen und Best Practices im Bereich der Ersten Hilfe kontinuierlich. Ein regelmäßiger Auffrischungskurs stellt sicher, dass betriebliche Ersthelfende über aktuelles Wissen und die neuesten Techniken verfügen, um im Notfall effektiv reagieren zu können. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Mitarbeitenden bei.
Was erwartet Sie in unserem Auffrischungskurs?
Unser qualifiziertes Team aus erfahrenen Erste-Hilfe-Lehrkräften bietet einen praxisorientierten Kurs, der speziell auf die Anforderungen am Arbeitsplatz zugeschnitten ist. Die Inhalte umfassen:
- Aktualisierung der Erste-Hilfe-Maßnahmen: Wir bringen Sie auf den neuesten Stand bezüglich der aktuellen Richtlinien und Best Practices im Bereich der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz.
- Vertiefung spezifischer Kenntnisse: Wir bieten Ihnen vertiefende Einblicke in spezifische Notfallsituationen und betriebliche Risiken, um Ihre Kompetenz als betrieblichen Ersthelfenden zu stärken.
- Erfahrungsaustausch und Networking: Der Kurs bietet Ihnen die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit anderen betrieblichen Ersthelfenden und zum Networking mit Fachleuten aus der Branche.
Warum sollten Sie Ihre Mitarbeitenden für unseren Kurs anmelden?
- Erfahrene Lehrkräfte: Unser Team besteht aus professionellen Erste-Hilfe-Lehrkräften mit fundierter Erfahrung
- Investition in die Sicherheit: Indem Sie Ihre Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfenden ausbilden lassen, investieren Sie in die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihres Teams.
- Zertifiziertes Training: Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten Sie ein aktualisiertes Zertifikat, das Ihre Teilnahme und Ihr aktualisiertes Wissen bescheinigt.
Kann über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden?
Ja! Unsere Erste-Hilfe Aus- und Fortbildungen erfüllen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher können wir Sie oder Ihre Mitarbeitenden direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen. Dazu benötigen wir von Ihnen ein im Original ausgefülltes und gestempeltes Abrechnungsformular. Hierbei beachten Sie bitte die Sonderformate der unten genannten Berufsgenossenschaften.
Standardformular: » Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.
Formular BG Nahrung: » Anmeldung zur Abrechnung der BGN
Formular BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: » Anmeldung zur Abrechnung der BGW
Formular der Unfallkasse Bund und Bahn: » Anmeldung zur Abrechnung der UVB
Formular der Unfallkasse Baden-Württemberg: » Anmeldung zur Abrechnung der UKBW
Ob und für wie viele Teilnehmende Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft in Erfahrung bringen.
Sind Kurse auch in Ihrem Betrieb vor Ort möglich?
Die Kurse finden an den u.g. Veranstaltungsorten statt.
Gerne führen wir auch geschlossene Lehrgänge in Ihrem oder unserem Haus durch. Dazu sollten Sie mindestens 12 Personen sein.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an den oben genannten Ansprechpartner.Gerne führen wir auch geschlossene Lehrgänge in Ihrem oder unserem Haus durch. Dazu sollten Sie mindestens 12 Personen sein.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an den oben genannten Ansprechpartner.